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Barriere­freiheit


Webdesign-Testtools:

Barrierefreiheit:

https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html

Plugin wa11y zum Testen der Barrierefreiheit (WP-basiert):

Browser Add-Ons Chrome zum Testen der Barrierefreiheit:

1) Web Disability Simulator: Wie der Name verrät, kann man so verschiedene Einschränkungen testen und ob die Seite trotz allem bedienbar bleibt.

2) Accessibility Insights for Web: Dieses Tool prüft knackig, ob die Site z. B. mit Screenreader bedienbar ist, aber auch Kontrast, Landmarks, Headings usw.

3) IBM Equal AccessAccessibility Checker: Eine Erweiterung, die Euch hilft zu erkennen, wo noch nachjustiert werden kann, eine Erweiterung für die Konsole (rechtsklick > untersuchen). Dort findet ihr dann den weiteren Punkt Accessibility Assessment.

Video-Ressourcen zum Thema digitale Barrierefreiheit:

Regeln leichte Sprache:

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Die neue DIN SPEC 33429 gibt Empfehlungen als Grundlage für barrierefreie Kommunikation:

zu den Empfehlungen

Lesbarkeitsindex (Lesix) testen:

Checkliste Barrierefreiheit Online-Shops:

Hier gibt es eine sehr intuitive und interaktive Checkliste, mit der man alle Maßnahmen zum Thema Barrierefreiheit überblicken und abhaken kann – inkl. Erläuterungen:

Web Accessibility lernen mit a11yphant:

Daniela Kubesch, Luca Pircher, Thomas Dax, Michael Hinterhofer, Johanna Wicht und Fabian Heller entwickelten gemeinsam als Abschlussarbeit die interaktive Lernplattform a11yphant.

Dort können Developer:innen und Code-Interessierte sich in kleinen Challenges fortbilden. Die Studierenden erklären dabei Schritt für Schritt den Aufbau einer Website in ihren Grundelementen – und worauf man für optimale Accessibility achten sollte.

Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit der Friedrich-Alexander-Universität:

Barrierefreie PDF erstellen:

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Webperformance und Rechtssicherheit:

Cookiecheck:

Performance-Check:

Nachhaltigkeits-Check:

Haftung im Webdesign:

Ich hab das Thema Haftung von Webdesignenden mal grob zusammengefasst. Die Lage ist schwammig und Urteile können in beide Richtungen getroffen werden, dies ist also nur eine Handlungsempfehlung.

Sorry, der erste Satz müsste so anfangen:

„Verletzt die Website des Kunden Urheber- oder Markenrechte Dritter, haftet der Webdesigner dem Rechteinhaber gegenüber dann direkt, wenn der entsprechende Inhalt von ihm selbst ausgewählt und eingebracht wurde (s. LG Bochum, Urt. v. 16.08.2016, Az.: 9 S 176/16).“)

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Künstliche Intelligenz (KI):

PowerPoint als Teil von Microsoft Office wurde mit der Einführung eines KI basierten Tools – der Copilot, der nicht nur programmübergreifend arbeitet, sondern auch direkte intelligente online Infos mit einbezieht, ein Upgrade verpasst.

Die ganze Keynote von Microsoft hier: https://youtu.be/Bf-dbS9CcRU.

Was mit dem Copiloten in PowerPoint möglich ist hier:

https://youtu.be/fzoZ_f7ji5Q

https://petri.com/microsoft-365-copilot-everything-you-need-to-know

News zum Thema KI:

Die University of Chicago hat eine neue Technologie entwickelt, die es KI-Tools wie Midjourney und Co. unmöglich machen soll, von den Werken unterschiedlichster KünstlerInnen zu lernen und somit Werke unrechtmäßig zu verwenden.

Dabei wird eine Art „Mantel“ in Form geringer, nicht sichtbarer Änderungen auf das Originalwerk gelegt, bevor dieses hochgeladen wird. Die KI kann dies anscheinend nicht interpretieren und demnach nicht davon lernen.

https://glaze.cs.uchicago.edu/

Adobe Firefly und Urheberrecht:

(Juni ’23)

„Definiere kreative Grenzen neu, ohne dir Gedanken um Urheberrechte machen zu müssen. Die generativen KI-Modelle von Adobe Firefly werden anhand von Bildmaterial aus Adobe Stock trainiert. Hinzu kommen offen lizenzierte Arbeiten sowie gemeinfreie Inhalte, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Das heißt: Mit „Generative Füllung“ generierte Inhalte dürfen für gewerbliche Zwecke genutzt werden.“

Quelle: https://www.adobe.com/…/photoshop/generative-fill.html

Links


Generatoren:

GIFs erstellen:

Favicon erzeugen:

Lorem Ipsum erzeugen:

HMTL & CSS erstellen / Frameanimationen etc.:

SVG-Icons erzeugen:

Druckprodukt- / Druckdatenprüfung:

Auf der Site printkit.app kann jedes unserer Mitglieder. Druckprodukte in 3D anschauen und z.B. Falzungen etc. testen.

Auch der komplette Datencheck ist vor Bestellung benutzbar. Niemand muss bestellen, aber kann seine Daten prüfen.
Mit
freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt von Olaf Sacher.

PDF/X & Colormanagement: Cleverprinting Handbuch 2016:

Download PDF

Alternativen zu Adobe CC:

Social Media, Bildgrößen 2023:

Open Graph Meta für FB aktualisieren:

Papier:

Farben:

Finde und konvertiere PANTONE Farben:

Generiere aus einem Bild eine Farbpalette:

Finde Komplementärfarben uvm.

Farbpaletten erzeugen & Kontraste prüfen:

Premiere Pro-Leitfaden für Langfilme und Serien

Zum Blog:

https://blog.adobe.com/de/publish/2022/08/03/adobe-veroeffentlicht-premiere-pro-leitfaden-fuer-langfilme-und-serien

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Nachhaltigkeit:

Plasticfree.com ist ein gerade gelaunchter Aufruf an weltweit rund 160 Millionen Kreative. Denn: Plastik, so heißt es auf der Seite, ist keine Produktionsproblematik, kein Recyclingproblem oder Müllproblem – sondern eines, für das Design und Designer:innen verantwortlich sind.

Das Schweizer Material-Archiv hat einen Ort geschaffen, wo man alles erfahren kann, was man über unterschiedlichste Materialien wissen möchte.

Jeder Eintrag erläutert Eigenschaften, Herstellungsformen und Verarbeitungsmöglichkeiten der einzelnen Materialien, Geschichte, Aktuelles und ökologische Hintergründe.

Video Embedding und Co.

Das sogenannte Embedding von Videos ist mittlerweile mindestens genauso verbreitet wie das einfache Verlinken von Inhalten. Doch wann sind Framing, Embedding und Verlinken erlaubt und wann nicht?

Die Zusammenfassung:

  • Verlinken, embedden, framen von Inhalten nur, wenn der Urheber den Zugang nicht beschränkt hat.
  • Gibt es einen Lizenzvertrag, haltet euch an diesen: Verlangt der Urheber, dass ihr einen technischen Schutz gegen Framing einbaut, tut das.
  • Wenn ihr als Unternehmer:innen fremde Inhalte einbettet oder verlinkt, vergewissert euch, dass der verlinkte Inhalt nicht selbst gegen Urheberrechte verstößt. Schaut dabei auch genau die Quelle an. Verzichtet im Zweifel lieber auf die Verlinkung.
  • Wenn der Urheber euch darauf hinweist, dass ihr gegen seine Rechte verstoßt, entfernt die Verlinkung oder Einbettung sofort (egal ob als Unternehmer:in oder Privatperson).
  • Wenn ihr Facebook-Videos verlinkt oder einbettet, nehmt den Vorgang und die Folgen in eure Datenschutzerklärung auf.

Hier geht es zum ganzen Beitrag: https://www.e-recht24.de/…/urhe…/12829-embedding.html…

Branchenverbände:

Allianz deutscher Designer:

https://agd.de

Bund deutscher Grafikdesigner e.V. (BGD)

https://bdg.de/

Illustratoren-Organisation e.V.:

https://illustratoren-organisation.de/

Auflistung anderer Verbände:

http://www.designlinks.de/verbaende/

Praxis­hilfen


Preiskalkulation / Selbstständigkeit:

Stundensatz kalkulieren:

Vergütungsrechner VTV:

Umsatzsteuer verschiedene Länder:

Berechnung Nutzungsrechte:

Was sind Nutzungsrechte überhaupt?

Praxishilfe freiberufliche Künstlerinnen & Künstler:

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Webdesign – Gewerbe oder Freiberuflich?

Social Recruiting für dein Unternehmen

Ein Beitrag unseres Kollegen Jan Krasawin:

https://design-netzwerk.eu/social-recruiting/

Schriften / Typografie:

Welche Schrift ist das?

Wo bekomme ich Schriften her?

Kann ich in Photoshop auch Schriften identifizieren?

Alles rund um das Thema Typografie:

Urheberrechtliche Übertragungszweckregel:

Namensnennung:

Bilder, Videos, Urheber- und Nutzungsrechte 2023

Was müssen wir als Betreibende einer Website, eines Blogs oder auch beim Einbetten und Verlinken von Bild- und Videomaterial beachten?

Unsplash Pro, scheinbar eine Absicherung für Designende?

Unsplash bietet jetzt auch einen Paid Service an: Unsplash+ (https://unsplash.com/de/plus).

Unsplash verspricht damit einen verbesserten Rechtsschutz:

„Alle Unsplash+ Bilder enthalten ein Model- und Eigentum-Release und sind damit für die Verwendung in jedem kommerziellen Projekt freigegeben. Außerdem sind sie durch den Unsplash+ Schutz abgesichert.

  • Unsplash+ Garantie: Die Verwendung von Unsplash+ Fotos verletzt nicht die geistigen Eigentumsrechte oder das Recht auf Privatsphäre Dritter.
  • Rechtliche Garantie zur Absicherung der Unsplash+ Garantie: Bis zu 10.000 US-Dollar pro lizenziertem Foto.“

Faire Stockagenturen (ein Beitrag unserer Kollegin Tanja Esser)

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Schnell-Check „Bilder und Blogs auf Websites“

  • Bilder nur mit Zustimmung des Urhebers benutzen
  • Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt. Kopiert Bilder & Fotos nicht einfach aus dem Netz. Veröffentlicht die Bilder auch nicht.
  • Bilder nur über seriöse Webseiten und Bilddatenbanken buchen
  • Wenn ihr die Nutzungsrechte über Bilderdatenbanken erwerbt, müsst ihr Euch darauf verlassen können, dass die Betreiber die Fotografen der Bilder auch wirklich um Erlaubnis gefragt haben. Ist das nicht der Fall, kann der Fotograf Euch aufgrund der Bildrechte abmahnen.
  • Auf die richtigen Nutzungsrechte achten
  • Wenn ihr die Bildrechte nur für Print erworben habt, dürft ihr das Foto nicht bei Facebook benutzen.
  • „Lizenzfrei“ bedeutet nicht „rechtefrei“ und vor allem auch nicht kostenlos
  • Auch bei lizenzfreien Bildern kann der Fotograf bestimmte Regeln für die Benutzung seiner Bilder festlegen.
  • Namensnennung des Fotografen beachten
  • Jeder Fotograf hat ein Recht, als Urheber benannt zu werden. Wichtig: Der Fotograf, nicht die Plattform oder Bildagentur!

Hier der Link zum ganzen Beitrag: https://www.e-recht24.de/…/7361-so-nutzen-sie-bilder…

Bildrechte bei Facebook, Instagram und Co.

  • Vorsicht beim Posten von Fotos und Videos, die ihr nicht selbst aufgenommen habt. Die Urheber- und Verwertungsrechte (und damit das Recht, diese bei Facebook & Co. zu posten) liegen nicht bei euch
  • Fragt den Urheber bei fremden Bildern und Videos immer um Erlaubnis, bevor ihr diese verbreitet.
  • Achtet bei eigenen Bildern darauf, ob ihr ein fremdes „Werk“ im Sinne des Urheberrechts fotografiert habt.
  • Wenn ihr Werke im öffentlichen Raum fotografiert, ist dies häufig durch die Panoramafreiheit erlaubt.
  • Sind Menschen auf den Bildern, beachtet das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen.
  • Bei Bildern innerhalb von Gebäuden oder Parks kann der Eigentümer (Hausherr) regeln, ob eine öffentliche Verbreitung erlaubt ist.

Auch hier wieder der Link zum vollständigen Beitrag, auch mit FaQ: https://www.e-recht24.de/…/8375-das-copyright-der…