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Nutzungsrechte

Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 31 hat bei jedem kreativen Werk allein der Urheber das Recht, sein Werk zu verbreiten und zu vervielfältigen. Im Gegensatz zu Nutzungsrechten ist das Urheberrecht juristisch nicht übertragbar. Möchte ein Auftraggeber das Werk eines Urhebers dennoch verwenden, so kauft er das Recht der Nutzung daran.

So entsteht ein Lizenzvertrag zwischen beiden Parteien. Dabei ist zu beachten, dass bei der Bezahlung des Schaffens – bei dem lediglich die gekaufte Arbeitszeit vergütet wird – nicht automatisch das Recht der Verwendung erworben wird. So muss das Nutzungsrecht zum Entwurfspreis zusätzlich erworben werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Nutzungsrecht von bereits bestehenden Werken zu erwerben. Der Entstehungsprozess muss dabei nicht vergütet werden.

Warum gibt es Nutzungsrechte?

Es besteht ein Unterschied zwischen einem einmalig gekauften Produkt und einem Werk, welches zur Vervielfältigung gedacht ist. Beispielsweise kauft man einen Tisch bei einem Tischler nur einmal. Will man mehrere Tische erwerben, so entsteht ein neuer Auftrag zum Kauf des Produktes.

Bei einem kreativen Werk (z.B. einer Illustration) sieht es anders aus. Dieses kann beliebig oft reproduziert und kopiert werden und in der Regel will der Auftraggeber mit dieser Reproduktion Geld verdienen.

Aus diesem Grund hat das Gesetz die Einräumung von Nutzungsrechten (Recht auf Vervielfältigung) vorgesehen. Dies ist auch zum Vorteil des Auftraggebers, da der Anspruch der Nutzung geregelt ist und beiden Parteien Rechtssicherheit gewährt.

Nutzungsarten

Es gibt zwei Nutzungsarten, die als exklusive (ausschließliche) und einfache Nutzung definiert sind.

Die exklusive Nutzung beschreibt die alleinige Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber, wohingegen die einfache Nutzung beliebig oft vom Urheber an Dritte verkauft werden kann.

Das Nutzungsrecht ist zumeist beschränkt auf:

Räumliche Nutzung

international, weltweit, euroweit oder nur regional

Zeitliche Nutzung

Dies kann von 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre bis zeitlich unbegrenzt vereinbart werden.

Inhaltliche Nutzung

Beschreibt, für wie viele Medien das Werk genutzt wird. So definiert sich das Ausmaß der Vervielfältigung.

Berechnung der Nutzungsrechte

Jedes Werk hat einen kalkulierten Entwurfspreis. Wie hoch dieser Preis ausfällt, ergibt sich aus folgenden Kriterien: aufgewendete Zeit, Komplexität von Stil und Inhalt, Anzahl der vereinbarten Korrekturschleifen. Auf Basis des Entwurfspreises wird der Preis zu Nutzung mittels eines Faktorensystems errechnet. Dabei steigt mit größerem Nutzungsumfang auch der Faktor.

Die meisten Kreativen richten sich dabei nach der Faktorenliste der Allianz deutscher Designer (AGD).

Noch Fragen?

In unseren FaQ gehen wir näher auf die Thematik Nutzungsrecht und Urheberrecht ein.

Sollten darüber hinaus weitere Fragen bestehen, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.